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gleitschirmfliegen in koessen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tandemfliegen24.de und der Inhaber Mathias Zollbrecht-Endres (nachfolgend Tandemfliegen24.de) verpflichten sich, die auf dem Fluggutschein namentlich genannte Person mit einem Tandemgleitschirm zu befördern oder einen geeigneten Tandempiloten damit zu beauftragen. Sie verpflichten sich weiterhin dem Besteller eines Flugtickets (Gutscheins) auf die Existenz dieser AGB hinzuweisen und sie frei zugänglich, zum Download über die Firmenhomepage, bereits zu stellen. Der Besteller eines Tickets verpflichtet sich ausdrücklich dem Passagier / Ticket-Empfänger (nachfolgend Passagier) diese AGB mitzuteilen. Die Bedingungen werden durch den Kauf eines Flugtickets, durch das Einlösen eines Tickets und das mündliche Erteilen eines Beförderungsvertrages anerkannt.

Flugticket und Reservierung

Flugtickets werden per Post an den Besteller versendet. Der Besteller eines Tickets verpflichtet sich, den für das gewählte Ticket mit möglichen Zusatzvereinbarungen (beispielsweise der Buchung von digitalen Fotos mit der Spezialkamera) fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen bar oder per Banküberweisung zu begleichen. Das Flugticket kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen, sofern der Flugtermin nicht innerhalb dieses Zeitraums liegt, ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Stornogebühren entstehen in diesem Fall nicht.

Das Flugticket hat eine Gültigkeit von 12 Monate und auf Anfrage eine erweiterte Gültigkeit von 6 Monate. Längstens sind die Flugtickets damit 18 Monate gültig. Es liegt in der Verantwortung des Ticketbesitzers, das Ticket in diesem Zeitraum einzulösen.

Im Preis des Flugtickets sind sämtliche Nebenkosten, die für den Passagier durch den Tandemflug entstehen, nicht enthalten. Diese Kosten beinhalten unter anderem den Preis für die Bergbahn, An- & Abreise und Unterkunft, falls ein Flug wegen schlechtem Wetter verschoben werden muss.

Termine, an denen Tandemflüge durchgeführt werden, sind auf der Firmenhomepage von Tandemfliegen24.de einsehbar und werden wöchentlich aktualisiert. Zur Reservierung eines Tandemfluges muss einer dieser Termine ausgewählt werden; die Reservierung hat schriftlich mindestens 4 Tage vor dem Antritt des Fluges zu erfolgen.

Kann der Passagier eine bereits getätigte Reservierung nicht einhalten, so muss dies Tandemfliegen24.de so früh wie möglich mitgeteilt werden. Geschieht dies unmittelbar vor dem Flug (weniger als 24h), so behält sich Tandemfliegen24.de vor, wegen dem koordinativen Aufwand 50% des bezahlten Ticketpreises zusätzlich einzufordern.

Bei Nichterscheinen, ohne vorheriges Abmelden oder deutliches Zuspätkommen des Passagiers und wenn die Durchführung nachfolgender Tandemflüge damit gefährdet wird, verfällt das Flugticket ersatzlos.

Durch ungeeignete Wetterverhältnisse kann ein Tandemflug auch unmittelbar vor dem geplanten Termin auf eine andere Uhrzeit oder einen anderen Tag verschoben werden. Diese Entscheidung wird durch Tandemfliegen24.de kurzfristig an den Tagen vor dem Flug oder vor Ort am Tag des Fluges durch den Piloten durchgeführt. Sämtliche für den Passagier entstehende Kosten durch eine Terminverschiebung müssen durch den Passagier getragen werden. Es besteht keine Beförderungspflicht durch den Piloten, sofern er das Wetter für nicht flugtauglich erklärt.

Passagier

Der Körpermaße des Passagiers müssen in den Bereichen zwischen 1,30m und 2,10m liegen und er muss zwischen 30kg und 100kg wiegen. Liegt der Passagier außerhalb dieser Bereiche, so kann eine sichere Durchführung des Tandemfluges nicht mehr gewährleistet werden. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, diese Abmessungen vorab zu überprüfen und bei Abweichungen mit Tandemfliegen24.de in Kontakt zu treten. Erscheint ein Passagier ohne vorheriger Kontaktaufnahme mit abweichenden Abmessungen, so kann ihm die Beförderung am vereinbarten Flugtermin verweigert werden.

Der Passagier erklärt ausdrücklich nicht unter Herz-, Kreislauf- und/oder Nervenerkrankungen, und/oder Störungen des Gleichgewichts zu leiden. Darüber hinaus erklärt er, sich den Belastungen eines Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit, liegt es in der Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen.

Er verpflichtet sich im Interesse seiner eigenen Gesundheit den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen der Anweisungen des Piloten während Start, Flug und Landung kann zu einer Gefährdung von Passagier, Pilot und/oder Dritten und/oder deren Sachen führen. Bei Schäden an Personen und/oder Sachen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Passagiers und/oder das Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten entstehen, haftet der Passagier.

Der Passagier ist verpflichtet für den Flug geeignete Kleidung zu tragen. Dies beinhaltet knöchelhohe Schuhe, eine warme lange Hose, eine winddichte warme Jacke und warme Handschuhe.

Bei Minderjährigen Passagieren ist eine Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Diese muss den Namen des Kindes, den Flugtermin, den Namen des Elternteils und die Unterschrift der Eltern beinhalten.

Pilot

Der Pilot ist für die ordentliche Durchführung des Tandemfluges zuständig. Er verpflichtet sich, seine Flugausrüstung in den vorgegebenen Intervallen prüfen zu lassen und die Packintervalle des Rettungsschirms einzuhalten.

Der Pilot versichert über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen zu verfügen. Diese Versicherung beinhaltet eine Luftfahrhaftpflichtversicherung und eine Passagierhaftpflichtversicherung.

Am Tag des Tandemfluges ist allein der Pilot für die ordnungsgemäße Durchführung des Tandemfluges verantwortlich. Er entscheidet ob die Wetterverhältnisse für einen Tandemflug geeignet sind oder ob der Flug verschoben werden muss. Ungeeignete Wetterverhältnisse sind starker Föhn, starker und/oder böiger Wind, Nebel, aufziehende Gewitter, Rückenwind in sämtlichen Stärken, Niederschlag in sämtlichen Stärken und Variationen.

Die Flugausrüstung wird durch den Piloten gestellt. Diese beinhaltet Gleitschirm, Pilotengurtzeug mit Rettungsfallschirm und Passagiergurtzeug.

Tandemfliegen24.de

Tandemfliegen24.de verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzrichtlinien und zur Einhaltung der europäischen Richtlinien dazu. Sämtliches, während oder in Verbindung mit dem Tandemflug entstandenes Film-, Foto- und Audiomaterial ist Eigentum von Tandemfliegen24.de. Dieses Fotomaterial darf für Marketing Zwecke durch Tandemfliegen24.de und deren Partner für einen unbefristeten Zeitraum verwendet werden. Ist dies durch den Passagier ausdrücklich nicht erwünscht, so ist dies Tandemfliegen24.de und dem Piloten vor dem Flug mitzuteilen.

Die Flugzeit eines Tandemfluges ist Wetterbedingt und kann nicht garantiert werden. Tandemfliegen24.de verpflichtet sich durch die genaue Wetteranalyse professioneller Wetterdienste den Flugtag und den Startzeitpunkt so zu wählen, dass die auf dem Ticket vermerkte Zeit eingehalten wird. Sollte die bezahlte Flugzeit nicht erreicht werden, so stellt Tandemfliegen24.de auf Wunsch eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages zum kürzeren Flug aus. Diese Gutschrift ist nicht bar auszahlbar, kann jedoch auf andere Personen übertragen werden.

Im Falle der Vermittlung oder Weitergabe eines Fluges an ein anderes Flugunternehmen, gelten immer die AGB und Stornobedingungen des anderen Tandemunternehmens.

Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen muss Tandemfliegen24.de darauf hinweisen, dass es bei dem Gleitschirmfliegen im Tandemgleitschirm während dem Start, dem Flug oder der Landung zum Beispiel durch stolpern auch zu Unfällen oder Verletzungen kommen kann. Tandemfliegen24.de und der Pilot verpflichten sich dieses Risiko so gering wie möglich zu halten.

Schlussbestimmung

Diese AGB unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen und Ansprüche in Zusammenhang mit diesen AGB ist München. Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

München, 30.03.2012